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Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt weiter Fahrt auf

Am 14. Dezember 2022 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2022/2464 zur Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verabschiedet.

Die Ausweitung der sogenannten „nicht-finanziellem Berichterstattung“ steht im Kontext mit dem Green Deal der Europäischen Union, in dem sich die EU die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 auf die Fahnen geschrieben hat.

Mit der CSRD wird nunmehr der Umfang und der Adressatenkreis der nichtfinanziellen Berichterstattung CSR aus 2014 erweitert, der bislang im Wesentlichen auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt ist. Mit der CSRD wird innerhalb der EU die Anzahl der verpflichteten Unternehmen von derzeit rund 11.700 Unternehmen auf circa 50.000 Unternehmen erweitert. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, das sogenannte „Green-Washing“ im Rahmen der Berichterstattung zu erschweren, mit dem einzelne berichtspflichtige Unternehmen versuchen, ohne substanzielle Verbesserungen in ihren Prozessen ein nachhaltiges Geschäftsmodell vorzugeben.

Parallel zur Erweiterung des Nachhaltigkeitsreportings hat die EU die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) initiiert und beauftragt, mit den ESRS einen Rechnungslegungsstandard zur praktischen Umsetzung der Berichterstattung zu entwickeln. Der letzte, grundlegend überarbeitete Entwurf der ESRS wurde, in etwa zeitgleich mit der Vorlage des finalen Entwurfes der CSRD, im November 2022 vorgestellt.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland IDW hat aktuell in einem Schreiben vom 09. Januar 2023 an das Bundesministerium der Justiz zu diesem Entwurf Stellung genommen und abermals die Notwendigkeit des Umfangs der in den ESRS geforderten, rund 1.000 Datenpunkte hinterfragt. Anzumerken ist, dass der erste Entwurf der ESRS aus April 2022 noch rund die doppelte Anzahl von Datenpunkten vorsah, so dass das IDW die signifikante Reduzierung der Komplexität hervorgehoben hat, aber weitere signifikante Konzentrationen im Interesse der Adressateninformation empfiehlt. Begrüßt wird die erklärte Bemühung der EFRAG, die ESRS inhaltlich wie strukturell an den außereuropäischen Standard des International Sustainibility Standards Board ISSB anzunähern, um drohende Doppelbelastungen berichtspflichtige Unternehmen zu vermeiden. 

Die veröffentlichte Stellungnahme des IDW kann unter dem folgenden Link nachgelesen werden.

https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/idw-stellungnahme-zur-bmj-anhoerung-zu-esrs-entwuerfen.html