Die Zeiten der „Schönwetterkriterien“ sind für viele Unternehmen vorbei. Vor dem Hintergrund dieser angespannten wirtschaftlichen Lage und steigender Insolvenzzahlen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ein Papier mit Klarstellungen zur handelsrechtlichen Fortführungsannahme veröffentlicht.
In der aktuellen Ausgabe (05/2025) des INDat Report, dem Fachmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, war unser Partner Michael Hermanns hierzu im Gespräch mit Chefredakteur Peter Reuter. Gemeinsam mit Dr. Henrik Solmecke vom IDW erläuterte er die Hintergründe und die praktische Bedeutung der neuen Hinweise.
Hermanns betonte, wie entscheidend es in der jetzigen Phase sei, das Bewusstsein aller Beteiligten für kritische Unternehmenssituationen zu schärfen. Eine fundierte Unternehmensplanung werde für immer mehr Unternehmen zur unumgänglichen Pflicht, um in unsicheren Zeiten sicher navigieren zu können. Als besondere Herausforderungen in der Praxis nannte er den Umgang mit kurzfristigen Finanzierungen und potenziellen Covenant-Verletzungen – Risiken, die eine gefährliche Dynamik entwickeln können.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten: Während die Geschäftsführung die alleinige Verantwortung für die Prüfung einer möglichen Insolvenzantragspflicht trägt, ist es die Aufgabe des Abschlussprüfers, die Einschätzung des Managements kritisch zu würdigen und im Bestätigungsvermerk transparent auf bestandsgefährdende Risiken hinzuweisen.
Abschließend stellte Hermanns fest, dass es aktuell nicht um neue Regeln gehe, sondern um eine erhöhte Sensibilität und Proaktivität bei der Anwendung der bestehenden Standards.
Das vollständige Interview ist in der Ausgabe 05/2025 des INDat Report erschienen, die auch über beck-online verfügbar ist.