In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit rückt die Frage nach der Fortführungsfähigkeit von Unternehmen in den Mittelpunkt der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Diskussion. Auf Einladung der Landesgruppe Sachsen erläutert Michael Hermanns, Partner bei Buth & Hermanns, die entscheidenden Aspekte bei der Beurteilung des „Going Concern“-Prinzips gemäß § 252 HGB.
Hierbei legt er dar, dass die Prüfung der Unternehmensfortführung weit mehr als eine reine Vergangenheitsanalyse der Finanzzahlen ist. Er betont, dass Unternehmenskrisen sich typischerweise schleichend entwickeln – oft beginnend mit einer Strategiekrise, die unbehandelt in eine Ertrags- und schließlich in eine Liquiditätskrise mündet.
Anhand der aktuellen Rechtsprechung des BGH sowie relevanter IDW-Prüfungsstandards (wie IDW PS 270 und IDW S11) zeigt er die komplexen Anforderungen an eine tragfähige Fortführungsprognose auf. „Die Beurteilung der Unternehmensfortführung ist heute mehr denn je eine zukunftsgerichtete, betriebswirtschaftliche Aufgabenstellung“, so Hermanns. „Sie erfordert eine schonungslose Analyse der Krisenursachen und eine plausible, integrierte Planung, die nachweist, dass das Geschäftsmodell wieder nachhaltig ertrags- und wettbewerbsfähig ist.“
Als Vorsitzender des Fachausschusses für Sanierung und Insolvenz (FAS) beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt Michael Hermanns zudem Einblicke in die Rolle des Abschlussprüfers, der im Spannungsfeld zwischen den handelsrechtlichen Anforderungen und den insolvenzrechtlichen Gegebenheiten agiert. Sein Vortrag liefert den Teilnehmern wertvolle Impulse für die tägliche Praxis und unterstreicht die Notwendigkeit einer engen und fachkundigen Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren in der Unternehmenssanierung.