In wirtschaftlich schwierigen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, frühzeitig erfahrene Unterstützung ins Unternehmen zu holen und die Herausforderung mit einem Restrukturierungskonzept oder Sanierungskonzept zu meistern.
Wir führen Unternehmen mit Fachwissen und langjähriger Erfahrung sowie der zusätzlichen Unterstützung von Unternehmensberatern und Industrieexperten aus der Krise. Dafür leiten wir Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens ein, entwickeln nach der eingehenden und umfassenden Analyse der Ist-Situation gemeinsam ein tragfähiges Zukunftskonzept und achten darauf, dass dieses konsequent umgesetzt wird. Seit über 25 Jahren begleiten wir Unternehmen in der Restrukturierung und der Sanierung sowie bei drohender Insolvenz.
Unsere Expertise in der Sanierung und Restrukturierung zeigen wir vor allem mit dem etablierten Handbuch „Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz” auf, welches zu den Standardwerken der Restrukturierungs- und Sanierungsbranche gehört. Das Handbuch erschien 2022 in der 5. Auflage (die sechste Auflage ist bereits in Vorbereitung) und ist eines der beliebtesten Handbücher im Verlag C. H. Beck. Auch in vielen weiteren Nachschlagewerken besetzen wir das Thema Sanierung.
Bei Bedarf sorgen wir auch dafür, dass die Geschäftsführung durch einen Interimsmanager (CRO) unterstützt wird, der den Turnaround exklusiv begleitet und damit den Umsetzungserfolg sichert. Gemeinsam mit unserem Anwaltsnetzwerk schützen wir die Organe vor den Folgen einer verspäteten Insolvenzantragstellung.
Unser Partner Michael Hermanns ist seit 2009 Mitglied und seit Januar 2024 Vorsitzer des Fachausschusses „Sanierung und Insolvenz“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), der die wesentlichen Standards nach der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung wie den Sanierungsstandard IDW S6 entwickelt und aktualisiert. Unsere Kompetenz im Segment Sanierung, Insolvenz und Restrukturierung kommt somit aus erster Hand.
Zur bestmöglichen Beratung sind wir auf dem stets aktuellen Wissensstand und bilden unter anderem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater in den Bereichen Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz aus.
Sanierungspläne bzw. -konzepte werden für unterschiedliche Anlässen benötigt. Z.B. als Grundlage einer Finanzierungsentscheidung in der Krise des Unternehmens oder als Entlastung von Gläubigern, die in Kenntnis einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners einer Teilzahlungsvereinbarung zustimmen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Urteilen wesentliche Aspekte eines Sanierungskonzepts beleuchtet und hierfür Anforderungen definiert. Diese bedürfen einer betriebswirtschaftlichen Auslegung. Der IDW S6 umfasst die Anforderungen des BGH und definiert darauf aufbauend die notwendigen Kernbestandteile eines Sanierungskonzepts. Wir erstellen ein schlüssiges betriebswirtschaftliches Sanierungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, das den Umständen des konkreten Einzelfalls und der BGH-Rechtsprechung Rechnung trägt. Unterstützt werden wir dabei von erfahrenen Sanierungsmanagern (CRO) und ggf. von sanierungserfahrenen Rechtsanwälten.
Befindet sich das Unternehmen in der Krise und ist es nur drohend zahlungsunfähig, dann kann es mit einem sog. StaRUG-Verfahren finanzwirtschaftlich restrukturiert werden. Dieses Restrukturierungsverfahren erfordert einen Restrukturierungsplan nach § 14 StaRUG, der inhaltlich-betriebswirtschaftlich mit dem Sanierungsplan/-konzept nach IDW S6 übereinstimmt.
Die Sanierung eines Unternehmens kann aber auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen, nämlich mit einem Insolvenzplanverfahren – ggf. i.V.m. einer Eigenverwaltung. Unter dem Schutz der Insolvenzordnung können nicht nur finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, sondern auch unwirtschaftliche Verträge, Dauerschuldverhältnisse, aber auch Mitarbeitern gekündigt werden. Dieses Ziel wird dann mit einem Insolvenzplan (IDW S2) ausarbeiten kann.
Wir unterstützen das Unternehmen und die beauftragten Rechtsanwälte betriebswirtschaftlich bei der Erstellung des Restrukturierungs- und des Insolvenzplans und profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz.
Mit dem Schutzschirmverfahren gibt es ein besonderes vorläufiges Insolvenzverfahren zur Vorbereitung einer Sanierung. Dieses Verfahren verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um so die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Mit einer von uns erstellten Sanierungsbescheinigung nach § 270d InsO, sog. Schutzschirmbescheinigung, bestätigen wir, dass die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist (sog. Grobkonzept der Sanierung). Dies ermöglicht i. d. R. dem Unternehmen, einen Sachwalter für sein Verfahren einsetzen zu lassen.
Wird eine Restrukturierung mit einem StaRUG-Verfahren angestrebt, benötigt das Unternehmen ebenfalls ein solches Grobkonzept der Sanierung, um eine sog. Stabilisierungsanordnung bei Gericht zu erwirken und einen vom Unternehmen bestimmten sog. Restrukturierungsbeauftragten einsetzen zu lassen. Die von uns erstellte Restrukturierungsbescheinigung wird dem Restrukturierungsgericht vorgelegt und bestätigt, dass die vom Unternehmen vorgelegte Restrukturierungsplanung nach auf Basis der vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte vollständig und schlüssig ist.
Die Insolvenzordnung sieht als Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO) vor. Bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ist in den Fällen des § 15a InsO von den Verantwortlichen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, zu beantragen. Das Gesetz sieht hierfür eine Frist von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung vor (§ 15a Abs. 1 InsO). Diese Frist darf jedoch nur dann ausgeschöpft werden, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Insolvenzeröffnungsgründe eingeleitet sind oder werden, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit innerhalb der jeweiligen Frist zum Erfolg führen.
Die Prüfung von Insolvenzgründen ist anspruchsvoll und erfordert ein hohes Maß an fachlicher Expertise. Die betroffenen Unternehmen sind mit der Fragestellung regelmäßig überfordert. Da die Organe der Unternehmen bei Fehlverhalten, zu späte Insolvenzantragstellung, persönlichen Regressen ausgesetzt sein können, ist eine rechtzeitige Unterstützung die beste Abwehr. Wir haben langjährige und profunde Erfahrung in diesem Bereich und begleiten das Unternehmen nach dem Motto: „Hilfe zur Selbsthilfe“! Dabei installieren wir ein „Rechenschema“, das dem Unternehmen indikativ anzeigt, ob es sich in Bezug auf Insolvenzgründe in Gefahr befindet.
Unser solides Wissen resultiert nicht nur aus der intensiven Facharbeit in diesem Wissensgebiet, sondern auch aus der Unterstützung von Insolvenzverwaltern, um den richtigen Tag der Insolvenzantragstellung retrospektiv festzustellen. Auch eine sehr komplexe und spannende Tätigkeit.
§ 1 StaRUG stellt eine allgemeine und rechtsformübergreifende Regelung zur Krisenfrüherkennung und sich daran anknüpfende Reaktionspflichten der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger dar. Geschäftsleiter sind dabei allein die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes.
Wir unterstützen die Unternehmen beim Aufbau eines Krisenfrüherkennungssystems (KFS) und bescheinigen auf Wunsch die Wirksamkeit des KFS. Ist die Krise fortgeschritten, begleiten wir das Unternehmen bei der Ausgestaltung des Krisenmanagements.
Diese Funktionen nehmen wir als Berater des Unternehmens, aber auch als Abschlussprüfer wahr, um den Geschäftsleitern auch hier den notwendigen und bestmöglichen Flankenschutz zu gewähren.