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Zukunftsfähig durch Wirtschaftsprüfung mit Augenmaß

Unsere Wirtschaftsprüfer schauen sich Ihr Unternehmen ganzheitlich an – mit Fokus auf Risiken und einem breiten, teamübergreifenden Beratungsansatz. Zu unseren Kunden gehören mittelständische Firmen aus allen Branchen, von kleinen Produktionsbetrieben bis zu globalen Konzernen, Hidden Champions und Private-Equity-Fonds. Wir beraten auch Insolvenzverwalter, Selbstständige, Start-ups und andere Unternehmer.

Die Qualität unserer Prüfungen zeigt sich darin, wie wir arbeiten und Ergebnisse erklären. Durch detaillierte Analysen zeigen wir Ihnen klare Chancen und Risiken für die Zukunft Ihrer Firma.

Besonders stark sind wir bei Unternehmen in Schwierigkeiten: Wir entwickeln erfolgreiche Konzepte, um durch Krisen zu navigieren – oft zusammen mit spezialisierten Anwälten und Experten.

So schaffen wir echten Mehrwert jenseits des reinen Prüfungssiegels.

 

Jahresabschlussprüfungen bilden das Kernstück unserer Arbeit.

Unser Prüfungsurteil bildet die Basis für eine unabhängige und objektive Überprüfung der finanziellen Aussagen eines Unternehmens und stellt sicher, dass diese ein wahrheitsgetreues und faires Bild der finanziellen Lage des Unternehmens darstellen. Für große Unternehmen im Sinne des § 267 HGB ist die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen gesetzlich vorgeschrieben.

Angesichts stetig steigender Anforderungen an das Rechnungswesen und die Unternehmensführung leistet die Wirtschaftsprüfung aber weit mehr als die bloße Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses. Wir schauen uns die wesentlichen Prozesse des Unternehmens an wie das nach §1 StaRUG verpflichtende Krisenfrüherkennungs- und -managementsystem. Auch Prüfungshandlungen zum Nachhaltigkeitsmanagement und -reporting gehören inzwischen zum Standardrepertoire innerhalb der Abschlussprüfung. Die Ergebnisse dieser Prüfungstätigkeiten werden stets mit den Führungs- und Aufsichtsgremien besprochen.  Dabei verstehen wir uns als Sparringspartner der Unternehmensleitung und leisten eine einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Unternehmensntwicklung.

Eine Jahresabschlussprüfung  auf freiwilliger Basis macht auch für kleinere Unternehmen Sinn, die nicht der Prüfungspflicht nach HGB unterliegen.  So machen zum Beispiel viele Kreditgeber einen geprüften Abschluss zur Voraussetzung einer Kreditgewährung und erheben auch während der Kreditlaufzeit die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse zu einer Vertragsbedingung.

Geprüfte Jahresabschlüsse erhöhen somit das Vertrauen von Investoren, Gläubigern, Mitarbeitern und anderen Stakeholdern in die finanzielle Berichterstattung des Unternehmens. Sie stellen sicher, dass das Unternehmen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Rechnungslegungsstandards erfüllt.

Nicht immer ist eine vollständige Abschlussprüfung erforderlich! Das Instrument der prüferischen Durchsicht des Jahresabschlusses ist attraktiv, weil sie kleineren, mittelständischen Unternehmen eine kostengünstige Möglichkeit zur Erhöhung der Kredibilität und Transparenz bietet.

Die prüferische Durchsicht ist keine vollumfängliche Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage von Plausibilitätsbeurteilungen. So können der Zeitaufwand und damit auch die Kosten für die externen Bestätigungsleistungen begrenzt werden.

Der mit einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers versehene Bericht über eine prüferische Durchsicht wird in Bankenkreisen und auch bei nicht an der Geschäftsführung beteiligten Gesellschaftern allgemein anerkannt und geschätzt.

Neben der regulären Jahresabschlussprüfung führen wir anlassbezogen eine Reihe von Prüfungshandlungen durch, welche gesetzlich vorgeschrieben sind oder von Vertragsparteien zur Grundlage eines Vertragsabschlusses erhoben werden. Ausschlaggebend ist in diesen Fällen die berufsständische Unabhängigkeit und die Arbeitsmethodik von Wirtschaftsprüfern, welche die Neutralität des Ergebnisses für Mandanten und einbezogene Dritte sicherstellen und zu verlässlichen Ergebnissen führen.

Oftmals dienen diese Prüfungen als Vertrags- oder Entscheidungsbasis für Verhandlungen, Verträge oder Weiteres und befriedigen besondere Schutz- oder Informationsbedürfnisse der Vertragspartner – auch im nachvertraglichen Verhältnis der Vertragsparteien. Zu vielen dieser Prüfungshandlungen hat das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer IDW spezifische Prüfungsstandards entwickelt, die wir bei unseren Tätigkeiten stets zugrunde legen. 

Der überwiegende Teil inländischer Unternehmen richten ihre Rechnungslegung an den Vorschriften des Handelsgesetzbuches HGB aus. Diese haben ihre Gültigkeit jedoch im nationalen Bereich haben und sind für international tätige Unternehmen oftmals nicht ausreichend – vor allem, wenn z.B. die Unternehmensfinanzierung international oder kapitalmarktbasiert aufgestellt ist.

Durch die weltweite Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) verfolgt die internationale Rechnungslegung das Ziel, Konzern- und Jahresabschlüsse international vergleichbar zu machen.

Ganz gleich, ob der Standard als kapitalmarktorientiertes Unternehmen für Sie bindend ist, oder ob Sie als mittelständisches Unternehmen den Standard freiwillig anwenden: Um weltweit eine einheitliche interne Rechnungslegung zu erreichen, steht Ihnen Buth & Hermanns in der Erstellung und Prüfung von Konzernabschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS oder US-GAAP) ebenso zur Seite wie in der Beratung zur Umstellung Ihrer Rechnungslegung von HGB auf IFRS.

Neben der regulären Jahresabschlussprüfung führen wir anlassbezogen eine Reihe von Prüfungshandlungen durch, die eine Prüfung gesetzlich vorschreibt oder die von Vertragsparteien zur Grundlage eines Vertragsabschlusses verlangt werden. Ausschlaggebend ist in diesen Fällen die berufsständische Unabhängigkeit und die Arbeitsmethodik von Wirtschaftsprüfern, welche die Neutralität des Ergebnisses für Mandanten und einbezogene Dritte sicherstellen und zu verlässlichen Ergebnissen führen.

Oftmals dienen diese Prüfungen als Vertrags- oder Entscheidungsbasis für Verhandlungen, Verträge oder weiteres und befriedigen besondere Schutz- oder Informationsbedürfnisse der Vertragspartner – auch im nachvertraglichen Verhältnis der Vertragsparteien. Zu vielen dieser Prüfungshandlungen hat das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer IDW spezifische Prüfungsstandards entwickelt, die wir bei unseren Tätigkeiten stets zugrunde legen. 

Unter den prüfungsnahen Leistungen erfassen wir exemplarisch nachstehende Leistungen. Haben Sie Beratungsbedarf zu einem Sonderthema, stehen wir Ihnen mit unserer erworbenen Kompetenz zur Seite.

UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

  • Jahresabschlussprüfung nach HGB und IFRS
  • Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS
  • Sonstige gesetzliche Prüfungen
  • Freiwillige Prüfungen
  • Prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses nach IDW PS 900
  • Prüfungen von Sonderbilanzen
  • Prüfungen nach dem Aktiengesetz wie Gründungsprüfungen (§ 33 AktG), Kapitalerhöhungen (§ 183 AktG) und Entsprechenserklärungen (§ 161 AktG)
  • Prüfungen von Umwandlungsvorgängen z.B. Verschmelzungsprüfungen (§ 11 UmwG)
  • Prüfungen zur Makler- und Bauträgerverordnung MaBV
  • Bescheinigungen im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 und Prüfungen nach § 2 Abs. 6 S. 3 i. V. m Abs. 4 KAV
  • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (IDW S5)
  • Unterschlagungsprüfungen (fraud)
  • Prüfungen nach § 2 Abs. 6 S. 3 i. V. m Abs. 4 KAV 
  • Unterstützung beim internen Risikomanagement
  • Unternehmensbewertungen (IDW S 1)
  • Verpackungsverordnung
  • Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck (IDW PS 480, 490)
  • Beratung bei Umstellung auf internationale Rechnungslegung (IFRS und US-GAAP)
  • Praktische Umsetzung der internationalen Regelungen in Ihrem Rechnungswesen
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Prüfungen von Sonderbilanzen
  • Prüfungen nach dem Aktiengesetz wie Gründungsprüfungen (§ 33 AktG), Kapitalerhöhungen (§ 183 AktG) und Entsprechenserklärungen (§ 161 AktG)
  • Prüfungen von Umwandlungsvorgängen z.B. Verschmelzungsprüfungen (§ 11 UmwG)
  • Prüfungen zur Makler- und Bauträgerverordnung MaBV
  • Bescheinigungen im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 und Prüfungen nach § 2 Abs. 6 S. 3 i. V. m Abs. 4 KAV
  • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (IDW S5)
  • Unternehmensbewertungen (IDW S 1)
  • Unterschlagungsprüfungen (Fraud)
  • u.v.m.

  • Jahresabschlussprüfung nach HGB und IFRS
  • Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS
  • Sonstige gesetzliche Prüfungen
  • Freiwillige Prüfungen
  • Prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses nach IDW PS 900
  • Prüfungen von Sonderbilanzen
  • Prüfungen nach dem Aktiengesetz wie Gründungsprüfungen (§ 33 AktG), Kapitalerhöhungen (§ 183 AktG) und Entsprechenserklärungen (§ 161 AktG)
  • Prüfungen von Umwandlungsvorgängen z.B. Verschmelzungsprüfungen (§ 11 UmwG)
  • Prüfungen zur Makler- und Bauträgerverordnung MaBV
  • Bescheinigungen im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 und Prüfungen nach § 2 Abs. 6 S. 3 i. V. m Abs. 4 KAV
  • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (IDW S5)
  • Unterschlagungsprüfungen (fraud)
  • Prüfungen nach § 2 Abs. 6 S. 3 i. V. m Abs. 4 KAV 
  • Unterstützung beim internen Risikomanagement
  • Unternehmensbewertungen (IDW S 1)
  • Verpackungsverordnung
  • Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck (IDW PS 480, 490)
  • Beratung bei Umstellung auf internationale Rechnungslegung (IFRS und US-GAAP)
  • Praktische Umsetzung der internationalen Regelungen in Ihrem Rechnungswesen
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Prüfungen von Sonderbilanzen
  • Prüfungen nach dem Aktiengesetz wie Gründungsprüfungen (§ 33 AktG), Kapitalerhöhungen (§ 183 AktG) und Entsprechenserklärungen (§ 161 AktG)
  • Prüfungen von Umwandlungsvorgängen z.B. Verschmelzungsprüfungen (§ 11 UmwG)
  • Prüfungen zur Makler- und Bauträgerverordnung MaBV
  • Bescheinigungen im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 und Prüfungen nach § 2 Abs. 6 S. 3 i. V. m Abs. 4 KAV
  • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (IDW S5)
  • Unternehmensbewertungen (IDW S 1)
  • Unterschlagungsprüfungen (Fraud)
  • u.v.m.