

Unsere Wirtschaftsprüfer*innen betrachten Unternehmen umfassend mit einem risikoorientierten Prüfungsansatz und einem fachübergreifenden, interdisziplinären Beratungsansatz. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen unterschiedlichster Branchen, vom kleineren Produktionsbetrieb bis zu international agierenden Konzernen, Hidden Champions und Private Equity Fonds. Des weiteren beraten wir Insolvenzverwalter, Selbständige, Start-Ups etc.
Die hohe Qualität unserer prüferischen Fähigkeiten zeigt sich in der Art, wie wir unsere Prüfungstätigkeit ausüben und die Ergebnisse unserer Prüfungshandlungen unseren Mandanten nahebringen. Anhand einer umfassenden Analyse des Rechenwerks zeigen wir unseren Mandanten die Chancen und Risiken für die Zukunft ihres Unternehmens auf.
Unsere besondere Kompetenz liegt in der Beratung von Mandanten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Diese begleiten wir mit der Entwicklung erfolgreicher Unternehmenskonzepte durch die Krise, oftmals gemeinsam mit entsprechend spezialisierten Rechtsanwälte und anderen Experten
Damit schaffen wir Mehrwerte über das reine Prüfungssiegel hinaus.
Jahresabschlussprüfungen bilden das Kernstück unserer Arbeit.
Unser Prüfungsurteil bildet die Basis für eine unabhängige und objektive Überprüfung der finanziellen Aussagen eines Unternehmens und stellt sicher, dass diese ein wahrheitsgetreues und faires Bild der finanziellen Lage des Unternehmens darstellen. Für große Unternehmen im Sinne des § 267 HGB ist die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen gesetzlich vorgeschrieben.
Angesichts stetig steigender Anforderungen an das Rechnungswesen und die Unternehmensführung leistet die Wirtschaftsprüfung aber weit mehr als die bloße Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des (Konzern-) Jahresabschlusses. Wir schauen uns die wesentlichen Prozesse des Unternehmens an wie das nach den §1 StaRUG verpflichtende Krisenfrüherkennungs- und -managementsystem. Auch Prüfungshandlungen zum Nachhaltigkeitsmangement und -reporting gehören inzwischen zum Standardbaukasten innerhalb der Abschlussprüfung. Die Ergebnisse dieser Prüfungstätigkeiten werden stets mit den Führungs- und Aufsichtsgremien besprochen. Dabei verstehen wir uns als Sparringspartner der Unternehmensleitung und leisten eine einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Unternehmensntwicklung.
Eine Jahresabschlussprüfung auf freiwilliger Basis macht auch für kleinere Unternehmen Sinn, die nicht der Prüfungspflicht nach HGB unterliegen. So machen zum Beispiel viele Kreditgeber einen geprüften Abschluss zur Voraussetzung einer Kreditgewährung und erheben auch während der Kreditlaufzeit die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse zu einer Vertragsbedingung.
Geprüfte Jahresabschlüsse erhöhen somit das Vertrauen von Investoren, Gläubigern, Mitarbeitern und anderen Stakeholdern in die finanzielle Berichterstattung des Unternehmens. Sie stellen sicher, dass das Unternehmen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Rechnungslegungsstandards erfüllt.
Nicht immer ist eine vollständige Abschlussprüfung erforderlich! Das Instrument der prüferischen Durchsicht des Jahresabschlusses ist charmant, weil sie kleineren, mittelständischen Unternehmen eine kostengünstige Möglichkeit zur Erhöhung der Kredibilität und Transparenz bietet.
Die prüferische Durchsicht ist keine vollumfängliche Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage von Plausibilitätsbeurteilungen. So können der Zeitaufwand und damit auch die Kosten für die externen Bestätigungsleistungen begrenzt werden.
Der mit einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers versehene Bericht über eine prüferische Durchsicht wird in Bankenkreisen und auch bei nicht an der Geschäftsführung beteiligten Gesellschaftern allgemein anerkannt und geschätzt.
Neben der regulären Jahresabschlussprüfung führen wir anlassbezogen eine Reihe von Prüfungshandlungen durch, welche gesetzlich vorgeschrieben sind oder von Vertragsparteien zur Grundlage eines Vertragsabschlusses erhoben werden. Ausschlaggebend ist in diesen Fällen die berufsständische Unabhängigkeit und die Arbeitsmethodik von Wirtschaftsprüfern, welche die Neutralität des Ergebnisses für Mandanten und einbezogene Dritte sicherstellen und zu verlässlichen Ergebnissen führen.
Oftmals dienen diese Prüfungen als Vertrags- oder Entscheidungsbasis für Verhandlungen, Verträge oder Weiteres und befriedigen besondere Schutz- oder Informationsbedürfnisse der Vertragspartner –auch im nachvertraglichen Verhältnis der Vertragsparteien. Zu vielen dieser Prüfungshandlungen hat das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer IDW spezifische Prüfungsstandards entwickelt, die wir bei unseren Tätigkeiten stets zugrunde legen.
Der überwiegende Teil inländischer Unternehmen richten ihre Rechnungslegung an den Vorschriften des Handelsgesetzbuches HGB aus, die jedoch ihre Gültigkeit im nationalen Bereich haben und für international tätige Unternehmen oftmals nicht ausreichen – vor allem, wenn z.B. die Unternehmensfinanzierung international oder kapitalmarktbasiert aufgestellt ist.
Durch die weltweite Anwendung der Standards International Financial Reporting Standards (IFRS) verfolgt die internationale Rechnungslegung das Ziel, Konzern- und Jahresabschlüsse international vergleichbar zu machen.
Gleichgültig, ob der Standard als kapitalmarktorientiertes Unternehmen für Sie bindend ist, oder ob Sie als mittelständisches Unternehmen den Standard freiwillig anwenden, um weltweit eine einheitliche interne Rechnungslegung zu erreichen: Buth & Hermanns steht Ihnen in der Erstellung und Prüfung von Konzernabschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS oder US-GAAP) ebenso zur Seite wie in der Beratung zur Umstellung Ihrer Rechnungslegung von HGB auf IFRS.
Neben der regulären Jahresabschlussprüfung führen wir anlassbezogen eine Reihe von Prüfungshandlungen durch, die eine Prüfung gesetzlich vorschreibt oder von Vertragsparteien zur Grundlage eines Vertragsabschlusses erhoben werden. Ausschlaggebend ist in diesen Fällen die berufsständische Unabhängigkeit und die Arbeitsmethodik von Wirtschaftsprüfern, welche die Neutralität des Ergebnisses für Mandanten und einbezogene Dritte sicherstellen und zu verlässlichen Ergebnissen führen.
Oftmals dienen diese Prüfungen als Vertrags- oder Entscheidungsbasis für Verhandlungen, Verträge oder weiteres und befriedigen besondere Schutz- oder Informationsbedürfnisse der Vertragspartner –auch im nachvertraglichen Verhältnis der Vertragsparteien. Zu vielen dieser Prüfungshandlungen hat das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer IDW spezifische Prüfungsstandards entwickelt, die wir bei unseren Tätigkeiten stets zugrunde legen.
Unter den prüfungsnahen Leistungen erfassen wir exemplarisch nachstehende Leistungen. Haben Sie Beratungsbedarf zu einem Sonderthema, stehen wir mit unserer erworbenen Kompoetenz
u.v.m.
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