Vor dem Hintergrund von Klimaveränderung, Umweltverschmutzung, Ressourcenknappheit und sozialer Ungleichheit gewinnt eine Transformation zu nachhaltigem Wirtschaften immer mehr an Bedeutung. Europa sieht sich mit dem Green Deal als Vorreiter, die ehrgeizigen Ziele in den Bereichen ESG – Environmental, Social, Governance – zu erreichen.
Längst stehen nicht mehr nur die Finanzzahlen im Fokus der Aufmerksamkeit. Vielmehr liegt das Augenmerk verstärkt auf dem Thema „Nachhaltigkeit“, wenn es um die Entwicklung zukunftsorientierter Unternehmensstrategien geht.
Die von der EU 2022 eingeführte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird zukünftig mehr Unternehmen zu einer umfangreichen und transparenten Berichterstattung über nicht-finanzielle Aspekte innerhalb ihres (Konzern-)Lageberichtes verpflichten. Durch die Einführung der CSRD werden allein in Deutschland ab dem Geschäftsjahr 2025 rd. 15.000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig.
Um diesen erweiterten Berichtsanforderungen gerecht zu werden, ist es notwendig, standardisierte Kennzahlen an den Zielen des sogenannten Green Deals auszurichten. Er ist zentraler Bestandteil der Initiativen für ein klimaneutrales Europa. Sein Ziel ist es, die EU-Wirtschaft bis 2050 CO2-neutral, ressourceneffizient und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Dies hat die EU im Dezember 2020 mit dem Erlass der EU-Taxonomie-Verordnung getan, die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festlegt. Sie fokussiert sich auf 6 definierte Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung der Umweltverschmutzung und Schutz der Ökosysteme.
Insgesamt zeigt sich, dass die EU einen umfassenden Rahmen für eine nachhaltige Wirtschaft schafft. Die Frage ist nicht mehr, „ob“ Unternehmen ihre Geschäftsmodelle an den ESG-Kriterien ausrichten, sondern „wie“ es ihnen gelingt, diese nachhaltiger zu gestalten.
Beim Aufbau Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen wir Sie auf vielfältige und individuelle Weise – sprechen Sie uns gerne an!
Auch wir kommen aus dem Mittelstand. Umso einfacher können wir uns gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern in Ihr Unternehmen hineinversetzen ... und den Weg gemeinsam mit Ihnen beschreiten – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Wir passen unsere Arbeitsweise individuell an Ihr Unternehmen an. Mit unserem Motto “Hilfe zur Selbsthilfe” haben wir 3 Phasen entwickelt, um die vollständige Implementierung und Veröffentlichung Ihres ESG-Reports zu ermöglichen. Nach einer umfassenden Analyse, die den aktuellen Stand Ihres Unternehmens im Bereich ESG ermittelt (Quickcheck), haben Sie die Wahl, in welcher Phase Sie einsteigen möchten und wie intensiv wir Sie bei den einzelnen Phasen unterstützen und beraten sollen.
Wir begreifen ESG als einmalige Investition, um Nachhaltigkeit langfristig in Ihrem Unternehmen zu implementieren.
Wir empfehlen Ihnen, in Anbetracht der komplexen rechtlichen Anforderungen und der umfangreichen Taxonomie konformen Ermittlung der Datenbasis für das Geschäftsjahr 2024 eine gründliche Vorbereitung der 2025 greifenden Pflichten.
Denken Sie darüber nach, das Geschäftsjahr 2024 für einen Probelauf zu nutzen, um Verfahrenssicherheit zu gewinnen und die Vollständigkeit der zu ermittelnden Daten zu gewährleisten.
Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt die Bevölkerung seit langem über die Medien bis hin zum Verbraucher. Schon länger interessieren sich Kapitalmärkte und Investoren für ESG und nach den gesetzlich verabschiedeten Regularien ist über die nichtfinanziellen Unternehmensinformationen zu diesen Themen zu berichten. Mit der Verabschiedung des Green Deal seitens der EU und der Beschlussfassung zu den CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird zukünftig auch ein größerer Kreis von Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Die von dem Unternehmen publizierten Informationen unterliegen in der Regel der Prüfungspflicht. Beachtet ein Unternehmen die gesetzlichen Regulierungen nicht, drohen im Zweifel existenzielle Risiken.
Ausgewählte Unternehmen von öffentlichem Interesse und börsennotierten Unternehmen haben bisher schon nichtfinanzielle Erklärungen aufzustellen (CSR-RUG). Diese Unternehmen berichten über die gesetzlich normierten Vorgaben zur ESG-Berichterstattung im Lagebericht hinaus in einem umfassenden und in sich geschlossenen Nachhaltigkeitsbericht.
Mit Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in 2022 erweitert sich die Pflicht, Informationen über ihre nachhaltige Unternehmensleistung zu veröffentlichen, auch
Nachhaltigkeitsberichte oder nichtfinanzielle Erklärungen sind derzeit nicht prüfungspflichtig und erfolgen freiwillig. Nach § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG hat der Aufsichtsrat auch den vom Unternehmen aufgestellten gesonderten nichtfinanziellen Berichte zu prüfen und kann diese Pflicht auch extern vergeben.
Durch die erhebliche Ausdehnung der Pflicht zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung in Folge der CSRD ändert sich dieses Bild:
Danach ist zunächst für Berichte ab dem Geschäftsjahr 2023 eine verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) und mittelfristig eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) vorgesehen. Durch eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit steigt der Prüfungsumfang und es sind mitunter umfassendere Vorbereitungen zu treffen. Es wird zugleich eine erhöhte Verlässlichkeit für die Nutzer der Nachhaltigkeitsinformationen geschaffen.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übernehmen immer häufiger diese freiwilligen Prüfungsleistungen, weil sich für die Unternehmen Vorteile ergeben.
Auch für die Unternehmen, die nach der bestehenden Gesetzeslage nicht zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, kann die freiwillige Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts sinnvoll sein. Wesentliche Adressaten des Nachhaltigkeitsberichtes wie z.B. Kreditinstitute und größere Kunden, die ihrerseits oftmals der Berichtspflicht unterliegen, werden ihre strategischen Geschäftskonzepte zwangsläufig anpassen müssen, wodurch sich auch für kleinere Unternehmen die Marktparameter ändern. Hieraus können durch die freiwillige Aufstellung eines geprüften Nachhaltigkeitsberichtes Vorteile resultieren durch die bestätigte Offenlegung der jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie.