Vor dem Hintergrund von Klimaveränderung, Umweltverschmutzung, Ressourcenknappheit und sozialer Ungleichheit gewinnt eine Transformation zu nachhaltigem Wirtschaften immer mehr an Bedeutung. Europa sieht sich mit dem Green Deal als Vorreiter, die ehrgeizigen Ziele in den Bereichen ESG – Environmental, Social, Governance – zu erreichen.
Längst stehen nicht mehr nur die Finanzzahlen im Fokus der Aufmerksamkeit. Vielmehr liegt das Augenmerk verstärkt auf dem Thema „Nachhaltigkeit“, wenn es um die Entwicklung zukunftsorientierter Unternehmensstrategien geht.
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU die Berichterstattung über Nachhaltigkeit auf eine neue Grundlage gestellt: Betroffene Unternehmen berichten über ökologische, soziale und Governance-Aspekte im Lagebericht — nach einheitlichen europäischen Standards (ESRS) und mit externer Prüfung.
Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen ist seit Einführung der Richtlinie allerdings erheblich verändert worden. Mit dem sogenannten Omnibus-Paket, das im März 2026 in Kraft getreten ist, gelten deutlich höhere Schwellenwerte: Berichtspflichtig sind künftig Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Statt der ursprünglich erwarteten rund 15.000 Unternehmen in Deutschland verbleibt damit ein Bruchteil in der Pflicht. Gleichzeitig wurden die Standards spürbar verschlankt — die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um über 60 Prozent.
Für den Mittelstand heißt das: Die unmittelbare Pflicht entfällt für die meisten Unternehmen. Die Anforderungen verschwinden deshalb aber nicht. Wer als Zulieferer, Kreditnehmer oder Übernahmekandidat mit berichtspflichtigen Partnern zusammenarbeitet, wird die entsprechenden Daten weiterhin liefern müssen — nur eben nicht mehr im Rahmen eines gesetzlichen Berichts, sondern auf Nachfrage von Kunden, Banken und Investoren.
Genau hier setzt unsere Beratung an: Wir helfen Ihnen, die richtige Flughöhe zu finden — pragmatisch, in dem Umfang, den Ihr Unternehmen tatsächlich braucht, und mit Blick auf den freiwilligen Standard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME), der genau für diese Situation geschaffen wurde.
Um diesen erweiterten Berichtsanforderungen gerecht zu werden, ist es notwendig, standardisierte Kennzahlen an den Zielen des sogenannten Green Deals auszurichten. Er ist zentraler Bestandteil der Initiativen für ein klimaneutrales Europa. Sein Ziel ist es, die EU-Wirtschaft bis 2050 CO2-neutral, ressourceneffizient und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Dies hat die EU im Dezember 2020 mit dem Erlass der EU-Taxonomie-Verordnung getan, die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festlegt. Sie fokussiert sich auf 6 definierte Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung der Umweltverschmutzung und Schutz der Ökosysteme.
Insgesamt zeigt sich, dass die EU einen umfassenden Rahmen für eine nachhaltige Wirtschaft schafft. Die Frage ist nicht mehr, „ob“ Unternehmen ihre Geschäftsmodelle an den ESG-Kriterien ausrichten, sondern „wie“ es ihnen gelingt, diese nachhaltiger zu gestalten.
Für kleine und mittlere Unternehmen hat die EFRAG mit dem VSME-Standard einen freiwilligen, deutlich schlankeren Berichtsrahmen veröffentlicht. Er ist genau für die Unternehmen gedacht, die nicht berichtspflichtig sind, aber von Kunden, Banken oder Investoren nach Nachhaltigkeitsdaten gefragt werden — und er bietet eine anerkannte Struktur, statt jede Anfrage einzeln zu beantworten.
Beim Aufbau Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen wir Sie auf vielfältige und individuelle Weise – sprechen Sie uns gerne an!
Auch wir kommen aus dem Mittelstand. Umso einfacher können wir uns gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern in Ihr Unternehmen hineinversetzen ... und den Weg gemeinsam mit Ihnen beschreiten – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Wir passen unsere Arbeitsweise individuell an Ihr Unternehmen an. Mit unserem Motto “Hilfe zur Selbsthilfe” haben wir 3 Phasen entwickelt, um die vollständige Implementierung und Veröffentlichung Ihres ESG-Reports zu ermöglichen. Nach einer umfassenden Analyse, die den aktuellen Stand Ihres Unternehmens im Bereich ESG ermittelt (Quickcheck), haben Sie die Wahl, in welcher Phase Sie einsteigen möchten und wie intensiv wir Sie bei den einzelnen Phasen unterstützen und beraten sollen.
Wir begreifen ESG als einmalige Investition, um Nachhaltigkeit langfristig in Ihrem Unternehmen zu implementieren.
Unser Rat, unabhängig von der Pflicht: Verschaffen Sie sich zuerst Klarheit darüber, welche Nachhaltigkeitsdaten in Ihrem Unternehmen überhaupt verfügbar sind und wer sie verantwortet. Diese Bestandsaufnahme ist in wenigen Wochen zu leisten und beantwortet die Frage, die im Ernstfall zählt: Können wir liefern, wenn jemand fragt?
Wer anschließend einen vollständigen Berichtszyklus einmal im kleinen Rahmen durchspielt, gewinnt Verfahrenssicherheit — und erkennt Datenlücken dann, wenn noch Zeit bleibt, sie zu schließen, statt unter dem Druck einer laufenden Anfrage.
Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt die Bevölkerung seit langem über die Medien bis hin zum Verbraucher. Schon länger interessieren sich Kapitalmärkte und Investoren für ESG und nach den gesetzlich verabschiedeten Regularien ist über die nichtfinanziellen Unternehmensinformationen zu diesen Themen zu berichten. Mit der Verabschiedung des Green Deal seitens der EU und der Beschlussfassung zu den CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird zukünftig auch ein größerer Kreis von Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Die von dem Unternehmen publizierten Informationen unterliegen in der Regel der Prüfungspflicht. Beachtet ein Unternehmen die gesetzlichen Regulierungen nicht, drohen im Zweifel existenzielle Risiken.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse berichten bereits seit mehreren Jahren über nichtfinanzielle Aspekte. Mit der CSRD sollte dieser Kreis in mehreren Wellen deutlich erweitert werden — bis hinunter zu kleineren kapitalmarktorientierten Unternehmen.
Dieser Zeitplan ist überholt. Die EU hat die ursprünglich vorgesehenen Wellen zunächst ausgesetzt und anschließend grundlegend neu zugeschnitten: Maßgeblich sind heute die Schwellenwerte des Omnibus-Pakets von über 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Unternehmen, die darunter liegen, sind von der gesetzlichen Berichtspflicht nicht mehr erfasst — unabhängig davon, in welche der früheren Wellen sie einmal gefallen wären.
Der genaue Anwendungszeitpunkt hängt von der nationalen Umsetzung ab, die in Deutschland noch aussteht. Wir beobachten den Gesetzgebungsprozess laufend und ordnen für Sie ein, was für Ihr Unternehmen tatsächlich gilt.
Das hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist.
Fällt ein Unternehmen unter die CSRD, ist der Nachhaltigkeitsbericht extern zu prüfen — zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance); eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) ist perspektivisch vorgesehen. Der Unterschied ist erheblich: Mit steigender Sicherheit wächst der Prüfungsumfang, es sind umfassendere Nachweise und Prozesse erforderlich — dafür steigt auch die Verlässlichkeit der Informationen für Banken, Kunden und Investoren.
Für alle übrigen Unternehmen gilt: Weder die Erstellung noch die Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts ist gesetzlich vorgeschrieben. Viele lassen ihre Berichte dennoch freiwillig prüfen — weil ein geprüfter Bericht im Kreditgespräch, in der Lieferkette und bei Ausschreibungen anders wirkt als eine ungeprüfte Selbstdarstellung.
Auch für die Unternehmen, die nach der bestehenden Gesetzeslage nicht zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, kann die freiwillige Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts sinnvoll sein. Wesentliche Adressaten des Nachhaltigkeitsberichtes wie z.B. Kreditinstitute und größere Kunden, die ihrerseits oftmals der Berichtspflicht unterliegen, werden ihre strategischen Geschäftskonzepte zwangsläufig anpassen müssen, wodurch sich auch für kleinere Unternehmen die Marktparameter ändern. Hieraus können durch die freiwillige Aufstellung eines geprüften Nachhaltigkeitsberichtes Vorteile resultieren durch die bestätigte Offenlegung der jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie.