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Michael Hermanns beleuchtet neue IDW-Standards zur Sanierung und Krisenfrüherkennung

In einem aktuellen Fachvortrag gab Michael Hermanns Einblicke in den komplett überarbeiteten „Werkzeugbaukasten“ der Sanierungs- und Insolvenzstandards.

Die anhaltend herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern eine stetige Anpassung und Weiterentwicklung der professionellen Standards für die Unternehmenssanierung. Michael Hermanns, Gründungspartner unserer Kanzlei, gab in einem aktuellen Fachvortrag einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen und die daraus resultierenden Konsequenzen für Unternehmen und Berater.

Der neue „Werkzeugbaukasten“ des IDW

Als langjähriges Mitglied und Vorsitzender des Fachausschusses Sanierung & Insolvenz des IDW (FAS) war Michael Hermanns maßgeblich an der Überarbeitung aller relevanten IDW-Standards (IDW S2, S6, S9, S11 und S15) in den letzten drei Jahren beteiligt. Er präsentierte diesen „Werkzeugbaukasten“ und erläuterte, wie diese Standards ineinandergreifen, um Unternehmen in jeder Phase einer Krise einen validen Handlungsrahmen zu bieten.

Fokus auf Krisenfrüherkennung und Going Concern

Ein besonderer Schwerpunkt des Vortrags lag auf den neuen Anforderungen an die Krisenfrüherkennung gemäß § 1 StaRUG, die im Entwurf des neuen IDW-Standards E.S. 16 konkretisiert werden. Hierbei geht es um die Pflicht der Geschäftsführung, Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktive Management-Systeme zu etablieren.

Ein weiteres zentrales Thema war die Beurteilung der Unternehmensfortführung (Going Concern). Michael Hermanns betonte, dass spätestens seit dem Wirecard-Skandal die Verantwortung des Abschlussprüfers und die Erwartungslücke („Expectation Gap“) in der Öffentlichkeit stark im Fokus stehen. Dies führt zu einer deutlich strengeren Prüfung und höheren Anforderungen an die Plausibilität von Fortführungsprognosen.

Mit seiner tiefgehenden Expertise, die er auch als Herausgeber des Standardwerks „Restrukturierung – Sanierung – Insolvenz“ einbringt, unterstrich Michael Hermanns die Notwendigkeit für den Mittelstand, diese Instrumente nicht als bürokratische Hürde, sondern als wertvolle Werkzeuge zur strategischen Unternehmenssicherung zu begreifen.