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Antragstellung für den WSF mit sofortiger Wirkung möglich

Nach der heute erfolgten Zustimmung der EU-Kommission zum Regelwerk des WSF ist eine Beantragung der WSF-Mittel über die Seite des Bundeswirtschaftsministeriums ab sofort möglich.

Der WSF unterstützt Unternehmen mit einem Umsatzvolumen von mind. EUR 50 Mio. und mind. 250 Mitarbeitern, die durch die COVID-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und denen keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, mit Garantien oder Kapitalmaßnahmen.

Buth & Hermanns wurde gemeinsam mit der Valetis GmbH in den Beraterpool des WSF für nichtbörsennotierte Unternehmen aufgenommen.

Quelle (Beitragsbild): https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Ministerium/aufgaben-und-struktur.html