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Checkliste des BMJ

BMJ legt eine Checkliste zur Erstellung von Restrukturierungsplänen gem. § 16 StaRUG vor

Mit der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zum Jahresbeginn 2021 hat der Gesetzgeber in § 16 die Veröffentlichung einer Checkliste für Restrukturierungspläne durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) verbindlich angekündigt.  

Mit der in der vergangenen Woche vorgelegten Checkliste kommt das BMJ diesem Auftrag nach und stellt eine auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnittene Hilfestellung für die Konzipierung und Erstellung von Restrukturierungsplänen nach den §§ 5 ff. StaRUG bereit.

Die Checkliste gibt eine Übersicht über die zu beachtenden Formalien, den zu berücksichtigenden Angaben sowie den beizufügenden Anlagen und enthält Informationen zur Zielsetzung und Verwendung der Checkliste. Diese dienen den adressierten Unternehmen der Vorbereitung und der Orientierung über die vorzubereitenden Schritte.

Das BMJ weist in seinen Allgemeinen Hinweisen darauf hin, dass die vorgelegte Checkliste angesichts der Komplexität und der Vielzahl zu beachtender Aspekte einer Restrukturierung eine fachkundige Beratung in der Regel nicht ersetzen kann.

Die Checkliste kann hier heruntergeladen werden.