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Die Standards IDW ES 9 n. F. und IDW ES 15

Grundlagen und betriebswirtschaftliche Bestandteile

Unser Partner Michael Hermanns berichtet in seinem Beitrag, der in der aktuellen Ausgabe 06/2022 der NWB Sanieren erscheint, zu den wesentlichen Inhalten der verabschiedeten Entwürfe des überarbeiteten IDW Standards ES9 n. F. sowie des erstmalig ausgearbeiteten Standards ES 15 n.F. Als Mitglied des FAS wirkt Michael Hermanns unmittelbar an der Erstellung und Aktualisierung der IDW – Standards mit und referiert somit aus erster Hand zu den neu gefassten Entwürfen.

Mit dem SanInsFoG hat der Gesetzgeber das Insolvenz- und Sanierungsrechts zum 01. Januar 2021 umfassend reformiert. Insbesondere wurde mit der Einführung des StaRuG das Instrumentarium zur Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen erheblich erweitert. Die Novelle des Sanierungs- und Insolvenzrechts erforderte eine grundlegende Anpassung des bestehenden IDW-Standards S9 zu Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren.  

In seinem neu entwickelten Entwurf zum IDW ES15 „Bescheinigung nach § 74 Abs. 2 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) und Beurteilung der Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung (§ 51 StaRUG)“ hingegen befasst sich der FAS u.a. mit den Anforderungen an eine Bescheinigung, nach der die vom Schuldner vorgelegte Restrukturierungsplanung nach Auffassung des Gutachters vollständig und schlüssig ist und in wesentlichen Teilen auf zutreffenden Tatsachen beruhen soll.

Der vollständige Beitrag kann unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://datenbank.nwb.de/start/showdoi/?doi=TAAAJ-15952&starter=autoren&date=20221227&sig=xAECZaddhTyIzzpwCHX2DRePWmh4y1VN5gJHbov3dJsp9B96U6UGtJeUEhYub22QylRVbsKteNwpfMlREUeN72