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Neue Standards zum Sanierungs- und Insolvenzrecht

Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt Entwürfe zu neuen Standards zum Sanierungs- und Insolvenzrecht vor

Das IDW hat mit dem bisherigen Standard „Bescheinigung nach § 270b InsO (IDW S9 (a.F.))“ die Anforderungen bei der Bescheinigung zum Schutzschirmverfahren zusammengefasst. Die Neufassung des Insolvenzrechts im Zuge des SanInsFoG zum 01.01.2021 erforderte eine umfassende Überarbeitung des Standards, der nunmehr in eine Entwurfsfassung vom IDW vorgestellt wurde

Dieser Entwurf des neugefassten IDW Standards „Bescheinigung nach § 270d InsO und Beurteilung der Anforderungen nach § 270a InsO (IDW ES 9 n.F.)“ berücksichtigt zukünftig die mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) neu geschaffene gesetzlichen Anforderungen, insbesondere eine vollständige und schlüssige Eigenverwaltungsplanung. Der Entwurf ist unter dem nachstehenden Link einsehbar (ES 9 n.F.).

Auch das neu eingeführte Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sieht die Erstellung einer Bescheinigung für den ähnlich gelagerten Fall vor, dass ein zu sanierendes Unternehmen den amtlich zu bestellenden Restrukturierungsbeauftragten bestimmen möchte. Hierzu hat das IDW einen neuen Entwurf IDW ES 15 „Anforderungen an die Bescheinigung nach § 74 Abs. 2 StaRUG und Beurteilung der Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung (§ 51 StaRUG)“ vorgelegt. Dieser beschreibt die Anforderungen an eine von einem „in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt o.ä.“ zu erstellende Bescheinigung. Insbesondere hat der Gutachter die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Restrukturierungsplanung zu beurteilen. Der Standard stellt auch die Beziehung der vom Gesetzgeber genannten betriebswirtschaftlichen Konzepte dar – vom Restrukturierungskonzept bis hin zum Restrukturierungsplan. Dabei sind starke Parallelen zu den betriebswirtschaftlichen Konzepten der außergerichtlichen Sanierung und des Insolvenzplanverfahrens zu sehenDer Entwurf zu dem neu gefassten ES 15 ist ebenfalls auf der webseite des IDW einzusehen (IDW ES 15).

Die beiden Entwürfe wurden vom Fachausschuss „Sanierung und Insolvenz“ des IDW erarbeitet, dem unser Partner Michael Hermanns seit 2009 angehört.