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Prognosezeiträume in schwierigen Zeiten

Aktueller Beitrag von Michael Hermanns für den INDAT – Report

Nach 2 Jahren der Sonderbelastung durch die Corona – Pandemie hat der Überfall der Ukraine durch Russland Unternehmen vor erneute Herausforderungen gestellt. Es besteht eine allgemeine Ungewissheit, wie sich die Weltwirtschaft mit diesen Sonderbelastungen weiter entwickeln wird. Die Veränderungen auf die inländische Wirtschaft sind schwer vorhersehbar. Angesichts dieser Prognoseunsicherheit wird innerhalb der Restrukturierungs- und Insolvenzverwalterbranche die Forderung nach einer erneuten Verkürzung des Prognosehorizonts bei der Feststellung des Insolvenzgrunds „Überschuldung“ gem. §19 Abs. 2 InsO von zwölf auf sechs oder drei Monate erhoben.

Michael Hermanns stellt in seinem aktuellen Beitrag für den INDAT – Report zunächst die verschiedenen Prognosezeiträume nach handels- und insolvenzrechtlichen Regelungen im Rahmen der Fortführungs- bzw. Fortbestehensprognose dar und analysiert in diesem Kontext die aktuelle Situation.

Den vollständigen Beitrag können Sie hier als Download beziehen:

www.der-indat.de/indat-report