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Programmbedingungen des KfW-Sonderprogramms UBR 2022

Mittelstand vorgestellt

Am 24. Februar 2022 begann die Russische Föderation ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine und hat damit, neben vielen furchtbaren menschlichen Schicksalen, auch zahlreiche Unternehmen mit wirtschaftlichen Beziehungen in die involvierten Länder berührt. Um Unternehmen, die von der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bzw. hiermit in Zusammenhang stehenden Sanktionen betroffen sind, zu stützen, hat die Bundesregierung unlängst den Aufbau eines Unterstützungspaketes auf Basis des Crisis Framework der Europäischen Kommission angekündigt. Dieses Paket umfasst neben einem KfW-Kreditprogramm Bürgschaftsprogramme, zeitlich befristete Zuschüsse für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise, zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen sowie eine Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen.

Für betroffene mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberufler hat die KfW das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand“ aufgesetzt. Es ermöglicht antragsberechtigten Unternehmen eine Liquiditätssicherung zu zinsgünstigen Konditionen.

Die Antragsberechtigung setzt mindestens eins der folgenden Kriterien voraus:

  • Umsatzrückgang durch einen weggebrochenen Absatzmarkt in der Ukraine, Belarus und/oder Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen
  • Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Belarus oder Russland
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten

Antragsteller müssen mindestens über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 vollständigen Geschäftsjahren verfügen und dürfen einen Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro p.a. nicht überschreiten. Neben dem Mittelstandsprogramm hat die KfW ein weiteres Programm aufgesetzt für Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro p.a. überschreitet; diese können im Rahmen des „KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – große Unternehmen“ einen Kreditantrag stellen.

Die Programmbedingungen sind wie folgt festgelegt:

  • Ein maximaler Kreditbetrag in Höhe von 100 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe, begrenzt auf maximal 15 % des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes gemäß den letzten drei vorliegenden Jahresabschlüssen oder 50 % der Energiekosten in den 12 Monaten vor dem Monat der Antragstellung
  • Laufzeit von mindestens 2 Jahren, maximal bis zu 6 Jahren bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • Die KfW gewährt den beantragenden Banken eine Haftungsentlastung von 80% im Mittelstandsprogramm bzw. 70% bei Großunternehmen

Investitionen im Ausland können grundsätzlich gefördert werden, jedoch müssen die gesetzlich geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Standards des Investitionslandes erfüllt werden. Handelt es sich um einen Investitionsort in Ländern, die weder EU-Mitglied noch OECD-Hocheinkommensland sind, erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW.

Die Sonderprogramme stehen Unternehmen zur Verfügung, die zwar aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten aufweisen, aber dennoch strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig sind – also Unternehmen, die zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 waren.

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln oder eine Kumulierung von Beihilfen sind möglich, vorausgesetzt, die einschlägigen Kumulierungsvorschriften werden dabei eingehalten. Ausgeschlossen hingegen ist die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen, die schon durch das „KfW-Sonderprogramm 2020“ gefördert wurden, sofern kein zusätzlicher Liquiditäts- oder Investitionsbedarf besteht. 

Mit dem Sonderprogramm unterstützt die KfW Unternehmen, die sich nach 2 Jahren der Pandemie neuen Sonderbelastungen durch die Ukraine-Krise ausgesetzt sehen, mit frischer Liquidität. Damit gewinnen die betroffenen Unternehmen wertvolle Zeit, ihre Beschaffungs- und/oder Absatzkanäle neu auszurichten.