Angesichts der wieder aufflammenden Corona-Belastungen hat der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im November die Verlängerung der Corona – Wirtschaftshilfen über den 31.12.2021 angekündigt. Seit dem 07. Januar 2022 kann nun die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden, die Antragsfrist endet Ende April 2022.
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von maximal EUR 750 Mio., sofern sie in Einzelmonaten einen corona-bedingten Umsatzrückgang von mindestens 30% gegenüber den jeweiligen Referenzmonaten in 2019 erlitten haben. Die Umsatzgrenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche.
Die Bedingungen der Überbrückungshilfe IV entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus, die bis zum 31. Dezember 2021 befristet ist und noch bis zum 31. März 2022 beantragt werden kann.