Der WSF wurde von der Bundesregierung Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise am 27.03.2020 eingerichtet mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen. Mit der Verwaltung und Vertretung des WSF wurde die Finanzagentur beauftragt.
Der Beraterpool besteht insgesamt aus 12 sanierungserfahrenen Beratungsgesellschaften und hat die Aufgabe, die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für nicht börsennotierte Unternehmen verschiedener Branchen zu unterstützen.
Für die Auswahl der Bewerber waren u.a. die vorhandenen Erfahrungen in der Sanierung und profunde Kenntnis des Restrukturierungsinstrumentariums sowie tiefgreifende Kenntnisse der Schlüsselbranchen Industrie, Automotive, Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere in mittelständischen Unternehmen, ausschlaggebend für die Erteilung des Zuschlags.
Die dazugehörige Pressemitteilung können Sie hier ansehen: