Bislang ist der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von maximal EUR 750 Mio., sofern sie in Einzelmonaten einen corona-bedingten Umsatzrückgang von mindestens 30% gegenüber den jeweiligen Referenzmonaten in 2019 erlitten haben. Neben der gestaffelten Fixkostenerstattung wird Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, zusätzlich zur Überbrückungshilfe III und III Plus ein Eigenkapitalzuschuss gewährt, der sich je nach Dauer der Umsatzunterschreitung zwischen 25% und 40% staffelt.