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Verlängerung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds über den 31.12.2021

Zu Beginn der Corona Pandemie hat die Bundesregierung den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) eingerichtet, um systemrelevante Unternehmen zu unterstützen, denen keine Finanzierungsalternative am Finanz- oder Kapitalmarkt zur Verfügung steht.

Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die die Schwellwerte für Kleine und Mittelgroße Unternehmen (KMU) übersteigen, d.h. die mindestens 2 der 3 nachstehende Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme größer als EUR 43 Mio.
  • Umsatz größer EUR 50 Mio.
  • Mehr als 249 Arbeitnehmer / innen

Das Instrumentarium des WSF sieht zwei grundsätzliche Stabilisierungswege vor:

  • Die Übernahme von Garantien zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich.
  • Direkte Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals z.B. über Stille Beteiligungen du Nachrangdarlehen.

Seit Einrichtung des WSF haben 21 Unternehmen die Unterstützung des WSF in Anspruch genommen, darunter zahlreiche Unternehmen aus dem Tourismus- und dem Modesegment.

Gemeinsam mit der Düsseldorfer Beratungsgesellschaft VALETIS wurde BUTH & HERMANNS in 2020 als einer von 12 Beratern für die Begleitung komplexer Stabilisierungsmaßnahmen im Mittelstand durch den Wirtschaftsstabilisierungs-fonds (WSF) der Bundesrepublik Deutschland ausgewählt. VALETIS und BUTH & HERMANNS stehen dabei grundsätzlich für die Branchen Automotive, Industrie, Maschinen- und Anlagenbau sowie Service/Dienstleistungen. Darüber hinaus werden die Bereiche Mittelstand und Start-ups abgedeckt.