Manche Themen gewinnen mit der Zeit an Dringlichkeit. Vor einigen Monaten sprach Michael Hermanns, Senior Partner von Buth & Hermanns, im Creditreform-Podcast „Gute Geschäfte" über die Haftungsrisiken der Geschäftsführung in der Krise — über die 90-Prozent-Hürde des BGH, die Dokumentation als Schutzschild und die Bedeutung rechtzeitigen Handelns. Nun greift das Creditreform Magazin (Ausgabe 3/2026), das Unternehmermagazin aus der Handelsblatt Media Group, das Thema in einem ausführlichen Fachbeitrag auf: „Wehe, die Insolvenz wird verschleppt" — mit den Einschätzungen von Michael Hermanns und Unternehmensberater Jens Titze.
Dass ein Wirtschaftsmagazin dem Thema eine ganze Strecke widmet, ist kein Zufall, sondern ein Zeichen der Zeit. Die Kulisse hat sich verschärft: Mit 12.900 Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr wurde der höchste Stand seit 2013 erreicht. Eine Creditreform-Auswertung im selben Heft zeigt zudem, wie dünn die Kapitaldecke vieler Unternehmen geworden ist — bei 7,5 Prozent der untersuchten Unternehmen reichte das operative Ergebnis zuletzt nicht einmal für die Zinszahlungen, bei weiteren 19,5 Prozent nur gerade so.
Im Zentrum des Beitrags steht die Frage, wann aus einer Liquiditätsschwäche eine Insolvenzverschleppung wird. Nach der Rechtsprechung des BGH liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn ein Unternehmen innerhalb von drei Wochen weniger als 90 Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten begleichen kann. Michael Hermanns macht deutlich: Wer dauerhaft nur 70 oder 80 Prozent der Forderungen bedienen kann, muss sich ehrlich fragen, ob dies ein Dauerzustand ist — an diesem Punkt beginnt die Insolvenzverschleppung, und damit ein persönlicher Haftungsgrund. Im Zweifel muss der Geschäftsführer den Schaden zur Masse einzahlen, der durch den verspätet gestellten Antrag entstanden ist.
Ebenso klar benennt der Beitrag den wirksamsten Schutz: Ein einmal aufgestellter Plan genügt nicht. Gefordert ist ein strukturierter, fortlaufender und angemessen dokumentierter Prozess der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements. Oder in der Formel, die Michael Hermanns bereits im Podcast geprägt hat: „Not documented, not done." Die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG ist damit beides zugleich — Lebensversicherung für das Unternehmen und Haftungsschild für die Geschäftsleitung. Vorausgesetzt, sie wird gelebt und fortlaufend dokumentiert.
Der vollständige Artikel ist in der Ausgabe 3/2026 des Creditreform Magazins erschienen. Die Podcast-Folge „Gute Geschäfte" mit Michael Hermanns ist auf allen gängigen Plattformen sowie unter creditreform.de/aktuelles-wissen/podcast verfügbar — über den Podcast-Auftritt haben wir bereits berichtet.